Fahren Sie doch, wohin Sie wollen

Wir vermieten unsere Segways. Erleben Sie das einmalige Segway Gefühl ohne Zeitdruck auf Wegen, die Sie selbst erkunden können. Alles zu fairen Stunden-, Tages-, und Wochenpreisen. Auf Wunsch erfolgt auch die An- und Abfahrt der Segways zu Ihnen vor Ort durch uns. Wir Liefern die Segways gegen einen geringen Aufpreis zu Ihrem Wunschort innerhalb Schleswig-Holsteins. Sie erhalten ein Ladegerät pro Segway, damit Sie auch grössere Touren machen können.

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Segway für den Betriebsausflug

Überraschen Sie Ihre Kollegen doch mit einem individuellen Segway Ausflug. So wird die Anfahrt zum Restaurant ein echter Hingucker und Ihre Feierlichkeiten bleiben noch lange in guter Erinnerung. Selbstverständlich ist die Lieferung der Segways inklusive. Nutzen Sie unser Kontaktformular, um eine unverbindliche Anfrage über Verfügbarkeit und Preis an uns zu richten.

 

Segway für Promotion

Nutzen Sie die Aufmerksamkeit, die ein Segway auf sich zieht, zur Vermarktung Ihrer Produkte. Auf Messen, Veranstaltungen, Verteilung von Werbematerial – Die Möglichkeiten sind vielfältig. Nutzen Sie unser Kontaktformular zur unverbindlichen Anfrage.

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Bitte beachten Sie:
Der Fahrer benötigt weder eine Mofa-Prüfbescheinigung, noch einen Führerschein.
Zulässiges Gewicht 45 bis 118 Kg
Berechtigung zum Führen: Mindestens 14 Jahre alt

Seit dem 15.6.2019 ersetzt die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung die bisher gültige Mobilitätshilfenverordnung (MobHV).

Wo darf man mit dem Segway fahren?

Wer Elektrokleinstfahrzeuge im Verkehr führt, unterliegt den Vorschriften der Strassenverkehrs-Ordnung (StVO).

Innerhalb geschlossener Ortschaften

dürfen abweichend von den Vorschriften über die Fahrbahnbenutzung nur Schutzstreifen, Radfahrstreifen, Radwegefurten und Radwege befahren werden. Wenn solche nicht vorhanden sind, darf auf Fahrbahnen gefahren werden.

Ausserhalb geschlossener Ortschaften

darf ebenfalls nur auf Schutzstreifen, Radfahrstreifen, Radwegefurten und Radwegen gefahren werden. Wenn solche nicht vorhanden sind, darf auf Fahrbahnen von Strassen, die nicht Bundes-, Landes- oder Kreisstrassen sind, und auf sonstigen Wegen gefahren werden.

Strenges Rechtsfahrgebot:

Mit Elektrokleinstfahrzeuge darf von dem Gebot, auf Fahrbahnen mit mehreren Fahrstreifen möglichst weit rechts zu fahren, nicht abgewichen werden.

Einzeln hintereinander:

Wer Elektrokleinstfahrzeuge führt, muss einzeln hintereinander fahren, darf sich nicht an Fahrzeuge anhängen und nicht freihändig fahren. In Fahrradstrassen darf auch nebeneinander gefahren werden. Ist ein Verbot für Fahrzeuge aller Art (Zeichen 250) angezeigt, dürfen Elektrokleinstfahrzeuge geschoben werden.

Anzeigen der Fahrtrichtung:

Soweit keine Fahrtrichtungsanzeiger vorhanden sind, sind Richtungsänderungen durch Handzeichen anzuzeigen.

Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer:

Wer ein Elektrokleinstfahrzeug auf anderen Verkehrsflächen als Fahrbahnen führt, muss seine Geschwindigkeit anpassen. Fussgänger haben Vorrang, sie dürfen weder gefährdet noch behindert werden. Radfahrern ist das überholen zu ermöglichen. Ist eine Richtung durch Zusatzzeichen vorgegeben, so gilt diese entsprechend für den Verkehr mit Elektrokleinstfahrzeugen.

Ordnungswidrigkeiten

Im Sinne von Paragraph 24 des Strassenverkehrsgesetzes handelt ordnungswidrig, wer vorsätzlich oder fahrlässig

* ein Elektrokleinstfahrzeug in Betrieb setzt, das nicht den technischen Anforderungen der Verordnung entspricht,
* ein Elektrokleinstfahrzeug führt, ohne mindestens 14 Jahre alt zu sein,
* beim Führen eines Elektrokleinstfahrzeuges die Vorschriften über die Teilnahme am Strassenverkehr missachtet.