Tour mit Guide
Wenn Sie das Aussergewöhnliche und ein völlig neues Fahrgefühl suchen, dann sollten Sie unbedingt eine Segway Tour in Kiel machen. Gehen Sie auf eine ungewöhnliche Entdeckungsreise und bewundern Sie die Umgebung auf ganz neue Art. Nach vorne lehnen und losflitzen!
Ihre relativ flache und gemütliche Segway Tour führt Sie von der Hörn über das Aquarium und den Landtag entlang der Kieler Förde, bis Düsternbrook. Hier machen Sie eine ca. 20-minütige Erfrischungspause, bevor es wieder auf die Segways und in Richtung Innenstadt geht.
Freuen Sie sich auf ein besonders schönes Erlebnis bei Ihrer Segway Tour und geniessen Sie die Fahrt! Sicherlich wird Ihnen Ihre Tour mit diesem besonderen Gefährt noch lange in guter Erinnerung bleiben.
Diese Tour dauert etwa 2 Stunden und wird durch einen Reiseführer (Tourguide) geleitet. Es findet eine Segway Einweisung und Übung vor Fahrtantritt statt. Die Tour ist Seniorengerecht und die Handhabung eines Segways ist nach kurzer Übung kein Problem.
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Bitte beachten Sie:
Der Fahrer benötigt weder eine Mofa-Prüfbescheinigung, noch einen Führerschein.
Zulässiges Gewicht 45 bis 118 Kg
Berechtigung zum Führen: Mindestens 14 Jahre alt
Seit dem 15.6.2019 ersetzt die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung die bisher gültige Mobilitätshilfenverordnung (MobHV).
Wo darf man mit dem Segway fahren?
Wer Elektrokleinstfahrzeuge im Verkehr führt, unterliegt den Vorschriften der Strassenverkehrs-Ordnung (StVO).
Innerhalb geschlossener Ortschaften
dürfen abweichend von den Vorschriften über die Fahrbahnbenutzung nur Schutzstreifen, Radfahrstreifen, Radwegefurten und Radwege befahren werden. Wenn solche nicht vorhanden sind, darf auf Fahrbahnen gefahren werden.
Ausserhalb geschlossener Ortschaften
darf ebenfalls nur auf Schutzstreifen, Radfahrstreifen, Radwegefurten und Radwegen gefahren werden. Wenn solche nicht vorhanden sind, darf auf Fahrbahnen von Strassen, die nicht Bundes-, Landes- oder Kreisstrassen sind, und auf sonstigen Wegen gefahren werden.
Strenges Rechtsfahrgebot:
Mit Elektrokleinstfahrzeuge darf von dem Gebot, auf Fahrbahnen mit mehreren Fahrstreifen möglichst weit rechts zu fahren, nicht abgewichen werden.
Einzeln hintereinander:
Wer Elektrokleinstfahrzeuge führt, muss einzeln hintereinander fahren, darf sich nicht an Fahrzeuge anhängen und nicht freihändig fahren. In Fahrradstrassen darf auch nebeneinander gefahren werden. Ist ein Verbot für Fahrzeuge aller Art (Zeichen 250) angezeigt, dürfen Elektrokleinstfahrzeuge geschoben werden.
Anzeigen der Fahrtrichtung:
Soweit keine Fahrtrichtungsanzeiger vorhanden sind, sind Richtungsänderungen durch Handzeichen anzuzeigen.
Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer:
Wer ein Elektrokleinstfahrzeug auf anderen Verkehrsflächen als Fahrbahnen führt, muss seine Geschwindigkeit anpassen. Fussgänger haben Vorrang, sie dürfen weder gefährdet noch behindert werden. Radfahrern ist das überholen zu ermöglichen. Ist eine Richtung durch Zusatzzeichen vorgegeben, so gilt diese entsprechend für den Verkehr mit Elektrokleinstfahrzeugen.
Ordnungswidrigkeiten
Im Sinne von Paragraph 24 des Strassenverkehrsgesetzes handelt ordnungswidrig, wer vorsätzlich oder fahrlässig
* ein Elektrokleinstfahrzeug in Betrieb setzt, das nicht den technischen Anforderungen der Verordnung entspricht,
* ein Elektrokleinstfahrzeug führt, ohne mindestens 14 Jahre alt zu sein,
* beim Führen eines Elektrokleinstfahrzeuges die Vorschriften über die Teilnahme am Strassenverkehr missachtet.